INFO zu geplanter KiTa auf „Lenawiese“ in Lückerath

Auf Anfrage der Bürgergemeinschaft Lückerath an LUTZ URBACH, Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach, per E-Mail vom 24. Juli 2020 erhielt die Bürgergemeinschaft folgende Antwort des Büros des Bürgermeisters (per E-Mail vom 24. August 2020):

 

 

Sehr geehrter Herr Bens,

 

bezugnehmend auf Ihre Eingabe per E-Mail vom 24.07.2020 zum geplanten Bau einer Kita auf der „Lenawiese“ in Bergisch Gladbach-

 

Lückerath beantworte ich Ihre Fragen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen im Hause wie folgt:

 

1. Wo genau soll die neue Kita auf der Lenawiese gebaut werden?

 

Nur in dem Bereich, in dem Baurechte nach §34 BauGB existieren: Dies ist der die Straße „Am Fürstenbrünnchen“ begleitende Bereich im Norden des Grundstückes. Dieser Bereich ist die Fortsetzung der Bestandsbebauung „Am Fürstenbrünnchen“ und fügt sich im Hinblick auf die vordere und hintere Baugrenze in den Bestand ein.

 

2. Wie groß soll die neue Kita werden?

 

Die in einer ersten „Machbarkeitsskizze“ formulierte Kita könnte drei bis höchstens vier Kita-Gruppen beherbergen. Dies hängt auch von der angestrebten Gruppengröße und der Verteilung / dem Verhältnis von U3 Gruppen zu Ü3 Gruppen ab. Da die Kita in ihrer räumlichen Organisation den Höhenunterschied des Geländes ausnutzen kann ( das Gelände fällt von der Straße Fürstenbrünnchen in Richtung Süden sanft aber merklich ab !) wird sich die Kita zur Straße am Fürstenbrünnchen in ihrer Höhenentwicklung sehr moderat halten kön-nen. Vorausgesetzt, dass die Kita auch mit der Intention einer Dachbegrünung/Dachgarten eine Flachdachlösung wählt, wird sie deutlich weniger hoch werden als das angrenzende Bestandswohnhaus mit seinem Satteldach.

 

3. Welche Gedanken hat sich die Stadt schon zur Verkehrsführung gemacht?

 

Nach erster Einschätzung der Abteilung Stadtplanung besteht momentan auf den Straßen „Am Pützchen“ und „Am Fürstenbrünnchen“ kein besonderes Verkehrsgeschehen oder Verkehrsproblem. Die Umgebung ist geprägt vom Grünzug und Bürgerpark, eine besondere Ausplanung von Hol- und Bring- Bereichen scheint nicht erforderlich. Oft erzeugen diese selbst unnötigen Parksuchverkehr. Der Eingriff durch die Kita in den Grünzug soll zudem möglichst minimal konzipiert werden.

 

4. Wann ist hierzu eine Bürgerbeteiligung geplant?

 

Eine Bebaubarkeit der „Lenawiese“ im Rahmen einer Bauleitplanung wurde im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplan (FNP) 2035 geprüft. Seinerzeit wurde die gesamte Fläche als Wohnbaufläche „Lü5 - Am Pützchen“ mit in den Vorentwurf zum FNP 2035 auf-genommen. Im Rahmen der weiteren Prüfung sowie der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des FNP 2035 gemäß Baugesetzbuch wurde die Darstellung aber nicht in den Entwurf des FNP 2035 und somit auch nicht in die rechtswirksame Fassung übernommen, da für eine vollständige Überplanung keine Befreiung aus dem Landschaftsschutz seitens des Rheinisch-Bergischen Krei-ses (als untere Naturschutzbehörde) in Aussicht gestellt wurde. Begründung hierfür war u.a. der Schutz des Biotopverbundes sowie Er-halt des Grünzuges. Im rechtswirksamen FNP wird die Fläche demnach als Grünfläche dargestellt.

 

5. Wann gibt es die ersten Pläne und wann soll sie gebaut werden?

 

Aktuell befindet sich das Projekt noch ganz zu Beginn der Planungen, daher kann noch keine Zeitschiene benannt werden. Allen Betei-ligten ist jedoch sehr an einer zeitnahen Realisierung gelegen. In diesem Zusammenhang möchte ich an den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt vom 23.06.2020 erinnern: „Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer vertieften Planung der Kita zunächst Gespräche mit dem Träger des dort angelegten und in der UN-Dekade für biologische Vielfalt ausgezeichneten Wildbienenparks zu füh-ren, um eine gemeinsam getragene Konzeption zu entwickeln, und die zuständigen Gremien über das Ergebnis zu informieren.“

 

6. Wie könnte gegebenenfalls der Rest der Lenawiese langfristig gesichert werden?

 

Die planungsrechtliche Überprüfung des Standortes hat ergeben, dass das Grundstück ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans nur entlang der Straße Am Fürstenbrünnchen bebaut werden kann. Der Großteil des Grundstücks ist demnach bereits durch die Darstellung im FNP als Grünfläche gesichert.

 

7. Welche Alternativen wurden geprüft? Wurde der Parkplatz an der Eissporthalle als Alternative geprüft?

 

In den letzten Jahren wurde seitens der Verwaltung intensiv nach Flächen für eine Kita im Bereich Lückerath gesucht, um der dramatischen Lage an fehlenden Kindergartenplätzen insbesondere im Bezirk 5 „Bockenberg, Moitzfeld, Lückerath, Bensberg und Kaule“ entgegenzuwir-ken. Diesbezüglich konnte bis heute in Lückerath keine Alternative gefunden worden. Eine Bebauung des Parkplatzes an der Eissporthalle ist insofern bereits keine echte Alternative, da es dort aktuell kein Baurecht nach § 34 BauGB gibt und somit eine kurzfristige Umsetzung ungeachtet des bestehenden Bedarfs an Parkplätzen im Bereich des Naherholungsgebietes Saaler Mühle nicht möglich wäre.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lutz Urbach

 

Bürgermeister Stadt Bergisch Gladbach

 

Rathaus

 

 

Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach

 

 

Tel.: +49 (0) 2202 14 2229

 

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